Strafrecht

Wir bieten Strafverteidigung von A bis Z.

Vom Ladendiebstahl bis hin zum vollendeten Mord ist Herr Rechtsanwalt Dürr in allen Deliktsbereichen tätig. Auf Grund seiner umfassenden und besonderen Kenntnis in dieser Rechtsmaterie wurde Herrn Dürr die Befugnis zur Führung des Titels „Fachanwalt für Strafrecht“ verliehen.

Strafrecht ist ein hochkomplexes Rechtsgebiet in dem es weniger auf Schriftsätze, sondern vielmehr auf umfassende Aktenkenntnis, eine sachgerechte Vorbereitung der Verhandlung und auf einen überzeugenden Auftritt in der Sitzung ankommt.

Verlassen Sie sich hier nicht auf Gelegenheitsverteidiger oder Geständnisbegleiter. Als „Strafverteidiger aus Leidenschaft“ betreut Herr Rechtsanwalt Dürr sowohl (oftmals vermeintlich) kleinere Fälle als auch presseträchtige Großverfahren.

Das Bewusstsein dass auch alltägliche Delikte (wie beispielsweise eine Trunkenheitsfahrt) erhebliche Auswirkungen auf die private und berufliche Situation des Beschuldigten haben können ist der Antrieb unserer Tätigkeit.

Das Rechtsmittel der Revision ist zudem für den Angeklagten nach einer landgerichtlichen Verurteilung die letzte Hoffnung. Die Verteidigung in diesem (in der Regel schriftlichen) Verfahren unterscheidet sich erheblich von der Tatsacheninstanz. Um eine Urteilsaufhebung zu erreichen ist die gezielte Rüge von Verfahrensfehlern bzw. einer unrichtigen Rechtsanwendung erforderlich. Gerne übernehmen wir Fälle auch ausschließlich für die Revision. Nehmen Sie hierzu rechtzeitig mit uns Kontakt auf.

Jugendstrafrecht

Ein besonderes Augenmerk richtete Herr Rechtsanwalt Dürr bei der Strafverteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden. Das Jugendstrafrecht hat viele Besonderheiten und auch eingeschränkte Rechtsmittelmöglichkeiten. Nicht die Sanktion, sondern der Erziehungsgedanke steht bei JGG-Verfahren im Vordergrund. Gerade zu Beginn der Strafmündigkeit sollten Eintragungen im Erziehungsregister vermieden werden.

Strafvollstreckungsrecht

Strafverteidigung endet nicht dem Urteil. Auch wenn sich der Vollzug einer Freiheitsstrafe nicht vermeiden lässt bieten sich viele Möglichkeiten. Herr Rechtsanwalt Dürr unterstützt Sie bei der Beantragung und Durchsetzungen von Vollzugslockerungen (Ausgang, Freigang, Hafturlaub) sowie der vorzeitigen Haftentlassung (Halbstrafenantrag, Zweidrittelantrag, Reststrafengesuch). Zudem erfolgt auch Unterstützung im Bewährungswiderrufverfahren sowie eine Begleitung bei gerichtlichen Anhörungen.

 

Betäubungsmittelstrafrecht

Gerade in Bayern ziehen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz erhebliche Strafen nach sich. Die Erfahrung zeigt, dass auch bei einem Besitz von kleineren Mengen (auch bei weichen Drogen wie Cannabis) eine sachgerechte Verteidigung erforderlich ist. Bitte bedenken Sie, dass allein der Besitz von illegalen Substanzen führerscheinrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen kann und die Fahrerlaubnis insgesamt gefährdet ist. Hier müssen bereits zu Beginn des Verfahrens die richtigen Weichenstellungen getroffen werden. Herr Rechtsanwalt Dürr berät Sie hierbei umfassend und ist selbstverständlich auch bei der Suche nach geeigneten Therapieeinrichtungen und Screeningprogrammen behilflich.

Ordnungswidrigkeiten

Noch nie einen Punkt in Flensburg gehabt und jetzt plötzlich zwei Mal hintereinander geblitzt worden? Eine Konstellation die leider allzu häufig zu erleben ist. Verstöße im Straßenverkehr können vielfältig sein. Nicht nur Geschwindigkeitsübertretungen sondern auch Abstandsverstöße, die der Betroffene mangels „Blitzerfoto“ oftmals gar nicht wahrnimmt, gewinnen zunehmend an Bedeutung. Auch wenn noch keine Eintragungen im Fahreignungsregister bestehen, sollte gut überlegt werden ob ein Bußgeldbescheid (möglicherweise vorschnell) akzeptiert wird. Herr Rechtsanwalt Dürr wird umgehend für Sie Akteneinsicht beantragen und die Verteidigungsmöglichkeiten prüfen. Ebenso ist Herr Dürr bei der Erstellung einer Rechtsbeschwerde gegen erstinstanzliche Verurteilungen tätig.

Zivilrecht

Herr Rechtsanwalt Dürr unterstützt sie in der gesamten Bandbreite des Zivilrechts. Sei es bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen, Beitreibung von Geldforderungen, Inkasso für Unternehmen oder die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen (auch im einstweiligen Verfügungsverfahren)

Führerscheinrecht

Verfahren vor der Fahrerlaubnisbehörde sind dem Verwaltungsrecht zuzuordnen. Für viele Betroffene ergibt sich ein entsprechendes Überprüfungsverfahren nach einer vorangegangenen Ordnungswidrigkeit oder einem Strafverfahren. Auch bei Erreichen gewisser Punktegrenzen in Flensburg (Fahreignungsregister – FAER) erhalten Sie Post von der Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Landratsamt. Nehmen Sie nach Erhalt eines entsprechenden Anhörungsschreibens oder Entzugsbescheides unverzüglich mit uns Kontakt auf. Wir klären mit Ihnen umgehend die Grundlage des Verfahrens und stimmen das weitere Vorgehen ab. Zudem beraten wir auch hinsichtlich der Durchführung eines Abstinenzprogrammes (Haaranalyse bzw. Urinscreening) nach den Kriterien der Fahrerlaubnisbehörde und sind auch bei der Auswahl einer geeigneten Stelle zur MPU-Begutachtung behilflich.

Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht ist eines der sensibelsten Rechtsgebiete. Sowohl bei Tätern aber auch bei den Geschädigten geht es um Vorgänge aus dem absoluten Privat- und Intimbereich. Zudem wurden in den letzten Jahren die strafrechtlichen Normen und auch Strafen massiv verschärft. Oftmals liegt es im Interesse aller Beteiligten eine öffentliche Hauptverhandlung oder eine belastende Zeugenaussage zu vermeiden. Gerade da in einer Vielzahl der Fälle keine objektiven Beweismittel zur Verfügung stehen und regelmäßig eine "Aussage-gegen-Aussage-Konstellation" vorliegt ist eine langjährige Erfahrung in diesem Fachbereich ebenso unabdingbar wie aussagepsychologische Kenntnisse. Dies auch, da es wohl in keinem anderen Strafrechtsgebiet derart viele Falschbeschuldigungen gibt, wie in Ermittlungsverfahren gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, wenn Sie einer Sexualstraftat beschuldigt werden oder Opfer einer solchen geworden sind.

Wettbewerbsrecht

Vorallem im Onlinehandel bestehen eine Vielzahl von Vorschriften, die zu beachten sind. So sind Verstöße und damit verbundene Abmahnungen gegen die Textilkennzeichnungsverordnung, Widerrufsbelehrungen bzw. die Preisangabenverordnung keine Seltenheit. Auch auf korrekte Impressumsangaben und Datenschutzerklärungen ist selbstverständlich zu achten.

Insbesondere als „Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz“ verfügt Herr Rechtsanwalt Dürr über umfassende Erfahrungen in diesem Rechtsbereich und ist bundesweit an Landgerichten bzw. den dortigen Handelskammern tätig.

Ein besonderer Schwerpunkt ist hierbei die Vertretung von Händlern auf dem amazon marketplace. Gerade dieser Marktplatz stellt für viele Onlinehändler die wesentliche Grundlage ihres Geschäftsbetriebes dar. Bereits die technischen Gegebenheiten dieser Plattform führen dazu, dass sich letztendlich eine Zurechnung von Wettbewerbsverstößen anderer Händler ergibt

Herr Rechtsanwalt Dürr unterstützt Sie sowohl im Falle einer eingegangenen Abmahnung als auch bei der Durchsetzung von eigenen Ansprüchen bei wettbewerbswidrigen Angeboten eines Mitbewerbers.

Marken-und Urheberrecht

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist Herr Rechtsanwalt Dürr umfassend im Markenrecht und Urheberrecht tätig. Sei es ob Sie eine Marke eintragen, die sich daraus ergebenden Rechte Dritten gegenüber durchsetzen möchten oder Ihnen möglicherweise selbst eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen wird.

Auch das Urheberrecht gewinnt gerade in Zeiten der Digitalisierung immer mehr an Bedeutung. Fotos sind durch „copy & paste“ heutzutage schnell eingefügt. Dass die Veröffentlichung auf dem eigenen Internetauftritt oder facebook-Profil eine Urheberrechtsverletzung darstellt ist vielen nicht bewusst.

Zudem leistet Herr Rechtsanwalt Dürr auch umfassende Unterstützung in sogenannten filesharing-Fällen.

Internetrecht

Dass das „world wide web“ zahlreiche Fallstricke und Gefahren aufweist, bedarf keiner weiteren Diskussion. Herr Rechtsanwalt Dürr berät Sie in allen Belangen „rund um´s Internet“. Die juristischen Fragen betreffen oftmals mehrere Rechtsgebiete, wie das Urheberrecht, Kunsturhebergesetz, Markenrecht, Wettbewerbsrecht sowie datenschutz- und kommunikationsrechtliche Fragen. Zudem ist auch oftmals ein hohes technisches Verständnis erforderlich.

Abmahnungen

Sie haben eine anwaltliche Abmahnung erhalten? Darauf nicht zu reagieren ist oftmals ebenso wenig empfehlenswert wie die vorschnelle Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung. Hinzu kommt oft der Umstand, dass – gerade im Wettbewerbsrecht – sehr kurze Fristen gesetzt werden. Geraten Sie nicht in Panik und lassen Sie sich auch von mehrseitigen anwaltlichen Schreiben nicht verunsichern. Nehmen Sie schnellstmöglich mit uns Kontakt auf. Wir prüfen umgehend, ob die vorliegende Abmahnung berechtigt ist und stimmen mit Ihnen die Taktik ab. Gerade bei Verstößen im Onlinebereich gilt zudem der sog. „fliegende Gerichtsstand“. Dies bedeutet, dass die Abmahnpartei Ihre Ansprüche an jedem Landgericht geltend machen kann und nicht am Sitz des Gegners klagen muss. Herr Rechtsanwalt Dürr unterstützt Sie in diesen Verfahren bundesweit.